Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Kosten 2026 – Notar, Anwalt & Behörde im Vergleich

Die Kosten für eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung reichen von 0 € (kostenlose BMJ-Formulare) über 10 € bei der Betreuungsbehörde bis zu 120 € bis 350 € für eine notarielle Beurkundung nach GNotKG.

Betreuungsbehörde
10 € pauschal
Öffentliche Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Notar (§ 98 GNotKG)
120 – 350 €
Inkl. Immobilienklausel & Beratung
Fachanwalt
250 – 600 €
Individuelles Vorsorgepaket
ZVR-Registereintrag
13 – 18,50 €
Bundesnotarkammer einmalig

1. Die 4 Wege zur Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung im Kostenvergleich

Entscheidend für die Wahl des Weges ist, ob Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder Darlehen vorhanden sind:

Erstellungsweg Kostenumfang Rechtssicherheit & Akzeptanz Empfohlen für
1. Selbst ausfüllen (BMJ-Muster) 0 € (kostenlos) Rechtsgültig für Alltag & Medizin, oft Probleme bei Banken, unzureichend für Immobilien Geringes Vermögen, Mietwohnung, klare Familienverhältnisse
2. Beglaubigung Betreuungsbehörde 10 € Festpreis (§ 7 BtOG) Höhere Akzeptanz, genügt Grundbuchamt für Immobiliengeschäfte Eigentümer mit begrenztem Budget, die Formulare selbst ausfüllen
3. Notarielle Beurkundung 120 € – 350 € (GNotKG) Höchste Rechtssicherheit, Notar prüft Geschäftsfähigkeit, uneingeschränkte Bank- & Grundbuchakzeptanz Immobilieneigentümer, Unternehmer, Absicherung vor Betreuungsgericht
4. Anwaltsausarbeitung 250 € – 600 € (Honorar) Maßgeschneiderte Klauseln, erbrechtliche Abstimmung (z. B. Patchwork-Familien) Komplexe Vermögens- und Familienstrukturen
🔎 Offizielle Formulare & Register: Kostenlose Vorsorgeformulare des Bundesjustizministeriums (BMJ) | Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer

2. Notarkosten für die Vorsorgevollmacht im Detail (§ 98 GNotKG)

Wird ein Notar beauftragt, darf er sein Honorar nicht frei wählen, sondern muss nach dem GNotKG abrechnen:

  • Geschäftswert nach § 98 GNotKG: Als Geschäftswert gilt das halbe Reinvermögen des Vollmachtgebers (Aktiva abzüglich Schulden). Der Höchstwert ist gesetzlich auf 500.000 € gedeckelt (maximale Gebührenbasis somit 250.000 €).
  • Gebührensatz: Für eine umfassende Vollmacht mit Patientenverfügung fällt eine 1,0 Gebühr nach KV 21200 (oder 0,5 Gebühr bei reiner Unterschriftsbeglaubigung) an.
Reinvermögen Geschäftswert (50 %) Notargebühr (KV 21200) Auslagen & 19 % MwSt Gesamtkosten Notar (ca.)
20.000 € 10.000 € 75,00 € ca. 35 € ca. 110 €
50.000 € 25.000 € 115,00 € ca. 45 € ca. 160 €
100.000 € 50.000 € 165,00 € ca. 55 € ca. 220 €
250.000 € 125.000 € 327,00 € ca. 85 € ca. 412 €
500.000 € (max.) 250.000 € (max.) 535,00 € ca. 125 € ca. 660 €

3. Der 10-Euro-Sparhebel: Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Viele Bürger wissen nicht, dass das Betreuungsorganisationsgesetz (§ 7 BtOG) den kommunalen Betreuungsbehörden (beim Landratsamt oder Sozialamt) die Befugnis gibt, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen.

Praxisvergleich: Ehepaar mit Haus (Vermögen 300.000 €)

Gegenseitige Generalvollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung
Ersparnis: über 500 €
Kostenposition Weg A: Notarielle Beurkundung Weg B: BMJ-Formular + Betreuungsbehörde
Erstellung der Dokumente Im Notarhonorar enthalten 0,00 € (BMJ-Muster)
Beglaubigung / Beurkundung (2 Personen) ca. 580,00 € (nach GNotKG) 20,00 € (2x 10 € nach § 7 BtOG)
ZVR-Registereintragung (2 Personen) ca. 37,00 € (über Notar) 26,00 € (Online-Selbsteintrag)
Gesamtkosten für das Ehepaar ca. 617,00 € ca. 46,00 €
💡 Entscheidungshilfe: Wer geistig voll orientiert ist, keine komplexen Firmenkonstrukte besitzt und sich die Lektüre der BMJ-Muster zutraut, spart über das Behördenmodell mehr als 550 € bei voller Rechtswirksamkeit.

Häufige Fragen zu Patientenverfügung & Vollmachten (FAQ)

Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung richten sich nach § 98 GNotKG und dem halben Reinvermögen des Vollmachtgebers (max. 500.000 € Geschäftswert). Bei einem Vermögen von 50.000 € kostet die notarielle Beurkundung ca. 120 € bis 180 €, bei 200.000 € Vermögen ca. 240 € bis 350 € inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich ist eine handschriftliche oder privat erstellte Vollmacht formgültig. Eine notarielle Beurkundung oder mindestens eine öffentliche Beglaubigung (z. B. durch die Betreuungsbehörde für 10 €) ist jedoch zwingend erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Immobiliengeschäfte, Darlehensaufnahmen oder Handelsregistererklärungen vornehmen soll.

Die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung bei der städtischen oder kommunalen Betreuungsbehörde (§ 7 BtOG) kostet bundesweit einheitlich eine Pauschale von 10 € pro Beglaubigung, unabhängig vom Vermögen.

Die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet einmalig zwischen 13,00 € und 18,50 € (bei Online-Anmeldung per Lastschrift ca. 13 € für bis zu 2 Vertrauenspersonen). Dadurch finden Betreuungsgerichte und Ärzte die Vollmacht im Notfall sofort.

Die Patientenverfügung regelt die medizinischen Wünsche (welche Behandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen oder Schmerztherapien gewünscht/abgelehnt werden). Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, in rechtlichen, finanziellen und behördlichen Belangen Entscheidungen zu treffen.

Ein Fachanwalt für Erbrecht berechnet für die individuelle Ausarbeitung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung meist ein Pauschalhonorar zwischen 250 € und 600 € oder rechnet nach Stundensatz (ca. 180 € bis 300 €/Std.) ab.

Die ärztliche Beratung zur Patientenverfügung ist keine Kassenleistung der GKV. Ärzte rechnen das ausführliche Beratungsgespräch nach der GOÄ (Ziffer 34 oder Ziffer 3) privat ab. Die Kosten liegen meist bei 40 € bis 90 €.

Methodik & Datenbasis

Methodik & Datenbasis: Unsere Richtwerte basieren auf statistischen Auswertungen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 98 GNotKG KV 21200), den Gebührensätzen des Betreuungsorganisationsgesetzes (§ 7 BtOG) sowie der Bundesnotarkammer (ZVR-Gebührensatzung). Sämtliche Preisspannen werden regelmäßig redaktionell überprüft. Letzte Aktualisierung: März 2026.

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