Scheidungskosten Rechner 2026: Anwalts- & Gerichtskosten

Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine große Belastung, sondern wirft auch schnell finanzielle Fragen auf. Die Scheidungskosten in Deutschland sind gesetzlich strikt geregelt und setzen sich primär aus den Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Gerichtskosten nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) zusammen. Um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, wie diese Kosten berechnet werden und welche Faktoren den Preis in die Höhe treiben.

Die absolute Grundlage für jede Kostenberechnung ist der sogenannte Verfahrenswert (früher Streitwert genannt). Dieser Wert ist nicht der Betrag, den Sie bezahlen müssen, sondern eine fiktive Rechengröße. Er bemisst sich in erster Linie nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags. Verdient das Paar gemeinsam beispielsweise 4.000 Euro netto im Monat, beträgt der Basis-Verfahrenswert 12.000 Euro. Hinzu kommen pauschale Zuschläge für den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) in Höhe von meist 10 % des Einkommenswerts pro Anrecht sowie Abzüge für unterhaltsberechtigte Kinder, die den Verfahrenswert wieder etwas senken können.

Einer der wichtigsten Hebel zur Kostenersparnis ist die Art der Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die Trennung und alle Folgesachen (wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) einig. In diesem Fall genügt es, wenn nur ein Partner einen Rechtsanwalt beauftragt, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang für den Antragsteller herrscht. Der andere Partner stimmt dem Antrag lediglich zu. Die Anwaltskosten können dann intern geteilt werden, was die finanzielle Last halbiert. Bei einer streitigen Scheidung hingegen benötigt zwingend jeder Ehegatte einen eigenen juristischen Beistand, wodurch sich die Anwaltskosten verdoppeln. Zudem erhöhen sich bei Streitigkeiten um Hausrat oder Unterhalt auch der Verfahrenswert und somit die Gerichtskosten.

Nicht zu vergessen ist das gesetzliche Trennungsjahr. Bevor ein Scheidungsantrag überhaupt beim Gericht eingereicht werden kann, müssen die Ehepartner in der Regel mindestens ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett gelebt haben. Erst dan kann das Verfahren eingeleitet werden. Eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Es empfiehlt sich, die Trennung frühzeitig gut zu dokumentieren, um spätere Verzögerungen und damit verbundene Mehrkosten zu vermeiden.

đź§® Scheidungskosten Rechner

Geschätzte Gesamtkosten (Gericht + Anwalt)
2.020 €
Reine Gerichtskosten: 510 € Anwaltsgebühren: 1.510 €

Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen & Richtwerte ohne Gewähr.

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Erweiterte Ăśbersicht: Scheidungskosten nach Verfahrenswert

Die folgenden Tabellenwerte dienen als grobe Orientierung. Sie zeigen die voraussichtlichen Kosten je nach festgelegtem Verfahrenswert.

Verfahrenswert Scheidungsart / Situation Gerichtskosten ca. Gesamtkosten (inkl. Anwalt/Anwälte) ca.
bis 10.000 € Einvernehmlich, 1 Anwalt, ohne Kinder ca. 480 € ca. 1.700 €
bis 10.000 € Streitig, 2 Anwälte, mit Versorgungsausgleich ca. 480 € ca. 2.900 €
ca. 20.000 € Einvernehmlich, 1 Anwalt, 1 Kind (Abzug berücksichtigt) ca. 780 € ca. 2.800 €
ca. 20.000 € Streitig, 2 Anwälte ca. 780 € ca. 4.800 €
ca. 50.000 € Einvernehmlich, mit Vermögen, 1 Anwalt ca. 1.300 € ca. 4.900 €
ca. 50.000 € Streitig, Unterhalt und Hausrat strittig, 2 Anwälte ca. 1.300 € ca. 8.600 €
ca. 100.000 € Einvernehmlich, hohes Einkommen / Immobilie ca. 2.000 € ca. 7.500 €
ca. 200.000 € Streitig, komplexe Vermögensauseinandersetzung ca. 3.200 € ca. 22.000 € (inkl. 2 Anwälte)

Scheidung ohne Anwalt – ist das möglich?

In Deutschland herrscht vor dem Familiengericht ein strikter Anwaltszwang. Das bedeutet, dass eine Ehe nicht vollkommen ohne anwaltliche Vertretung geschieden werden kann. Mindestens der Ehepartner, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, muss zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Eine indirekte "Scheidung mit nur einem Anwalt" ist jedoch bei einvernehmlichen Trennungen der übliche Weg. Der zweite Ehepartner braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Antrag lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge (wie z.b. eigenen Unterhalt) stellen möchte. Die Kosten für den einen Anwalt können sich beide Parteien privat teilen, was die günstigste Methode für eine Scheidung darstellt.

Verfahrenskostenhilfe beantragen – wer hat Anspruch?

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, Bürgergeld bezieht oder stark verschuldet ist, muss nicht auf eine Scheidung verzichten. In diesen Fällen kann staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Wird diese bewilligt, übernimmt die Staatskasse je nach persönlicher Situation die Gerichts- und Anwaltskosten entweder vollständig oder gewährt eine zinsfreie Ratenzahlung.

Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Scheidung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (was nach Ablauf des Trennungsjahres meist gegeben ist) und das man nachweislich bedürftig ist. Der Antrag auf VKH wird in der Regel direkt zusammen mit dem Scheidungsantrag durch den beauftragten Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Spartipps & Worauf achten beim Anbietervergleich

Obwohl die gesetzlichen GebĂĽhren festgelegt sind, gibt es Wege, die finanzielle Belastung zu senken:

  • Einvernehmlichkeit anstreben: Klären Sie Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Hausrat auĂźergerichtlich. Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen kosten zwar auch Geld, sind aber oft gĂĽnstiger als ein langjähriger Gerichtsstreit mit zwei Anwälten.
  • Online-Scheidung nutzen: Viele Kanzleien bieten mittlerweile eine sogenannte "Online-Scheidung" an. Der Ablauf erfolgt per E-Mail und Telefon. Dies spart oft Zeit und Fahrtkosten, die gesetzlichen RVG-GebĂĽhren dĂĽrfen jedoch nicht unterschritten werden – wer mit "Billig-Scheidungen" wirbt, ist oft nicht seriös.
  • Verfahrenswert reduzieren: In Einzelfällen kann das Gericht bei sehr einfachen, einvernehmlichen Scheidungen auf Antrag des Anwalts den Verfahrenswert um bis zu 30 % reduzieren. Sprechen Sie Ihren Anwalt darauf an!

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einfache, einvernehmliche Scheidung dauert nach Einreichung des Antrags meist 4 bis 6 Monate. Gibt es jedoch Streitigkeiten oder muss der Versorgungsausgleich aufwendig berechnet werden, kann sich das Verfahren ĂĽber Jahre hinziehen.

Muss das Trennungsjahr zwingend eingehalten werden?

Ja, das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben, um übereilte Entscheidungen zu verhindern. Nur in extremen Härtefällen (z.B. bei häuslicher Gewalt) kann eine sofortige Scheidung erfolgen.

Wer trägt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens in der Regel gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte genau die Hälfte der Gerichtskosten zahlen muss, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.

Kann der Anwalt auch pauschal abgerechnet werden?

Nein, bei gerichtlichen Vertretungen im Familienrecht darf der Rechtsanwalt die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem RVG nicht unterschreiten. Eine Pauschale, die darunter liegt, ist unzulässig. Ein Stundenhonorar ist jedoch möglich, sofern es die gesetzlichen Gebühren übersteigt.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair zwischen den Partnern aufgeteilt. Er wird vom Gericht automatisch durchgeführt, es sei denn, die Ehe dauerte weniger als drei Jahre oder er wurde notariell ausgeschlossen.

Wann muss der Anwalt bezahlt werden?

Die meisten Anwälte verlangen bei Mandatsübernahme einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren. Auch das Gericht wird erst tätig, wenn der Antragsteller den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat.

Wirkt sich Vermögen oder ein Haus auf die Scheidungskosten aus?

Ja, wenn über die Aufteilung des Vermögens oder der Immobilie vor Gericht gestritten wird, erhöht dies den Verfahrenswert massiv und damit auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Sind sich beide einig und regeln dies privat oder notariell, bleibt das Vermögen für die reinen Scheidungskosten meist unberücksichtigt.

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